Reverse Charge mit Sage 100 DE

KMU stehen oft vor der Frage: Wie bilde ich Reverse-Charge-Umsätze in Deutschland sauber in Warenwirtschaft und Buchhaltung ab – ohne manuelle Umwege und Fehler? 🚀 Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie das Reverse-Charge-Verfahren im Verkaufsprozess mit Sage 100 praxissicher einrichten und nutzen. Hinweis: Es handelt sich nicht um Steuerberatung. Klären Sie Einzelfälle stets mit Ihrer Steuerkanzlei. 🔒
Praxisfall: Reverse Charge im Verkauf (Deutschland)
Ein deutsches Unternehmen erbringt eine Leistung an ein anderes Unternehmen, für die in Deutschland die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers greift (Reverse Charge). Auf der Rechnung muss ein klarer Hinweis stehen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. In der Buchhaltung wird der Umsatz netto erfasst; die korrekte Zuordnung für die UStVA erfolgt über passende Konten und Steuercodes in Ihrem ERP-System. 🧾
Wichtiger Hinweis: Ob Reverse Charge im konkreten Fall anwendbar ist, hängt vom Leistungstyp und den gesetzlichen Regelungen ab. Prüfen Sie dies mit Ihrer steuerlichen Beratung, bevor Sie buchen.
Sage 100 richtig konfigurieren
Mit wenigen, sauber abgestimmten Stammdaten vermeiden Sie Rückfragen in der Buchhaltung und sorgen für korrekte Meldungen. 🛠️
- Besteuerungsart anlegen: Erstellen Sie eine eigene Besteuerungsart für Reverse Charge und hinterlegen Sie einen aussagekräftigen Hinweistext für den Rechnungsdruck (z. B. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
- Steuercode/Steuersatz definieren: Legen Sie einen Steuercode ohne Umsatzsteuer an, der für Reverse-Charge-Umsätze genutzt wird. Dieser Steuercode sollte eindeutig benannt und für Auswertungen erkennbar sein.
- Steuerklassen verknüpfen: Ordnen Sie in der Warenwirtschaft die Kombination aus Besteuerungsart und Artikel-Steuerklasse so zu, dass der richtige Steuercode automatisch vorgeschlagen wird.
- Erlöskonto vorbereiten: Richten Sie ein separates Erlöskonto für Reverse-Charge-Umsätze ein und hinterlegen Sie die notwendigen Kennzeichnungen für das USt-Reporting in Deutschland.
- Festkonten/Festzuordnung: Mappen Sie den Steuercode auf das vorgesehene Erlöskonto, damit die Buchung aus der Warenwirtschaft automatisch korrekt in die Buchhaltung übergeben wird.
- Kunden- und Belegsteuerung: Weisen Sie die neue Besteuerungsart im Kundenstamm zu oder wählen Sie sie im ersten Beleg eines Vorgangs. So greifen automatische Vorschläge je Position.
Best Practice: Stimmen Sie Benennungen, Kontenrahmen und Reporting-Flags eng mit der Finanzbuchhaltung ab. Ein kurzer Testlauf im Staging-System spart später viel Zeit. ✅
Rechnung, Buchung und Meldung im Ablauf
- Belegerstellung: Wählen Sie die Reverse-Charge-Besteuerungsart. Die Positionen erhalten den passenden Steuercode automatisch.
- Rechnungsdruck: Der Hinweistext zum Übergang der Steuerschuld erscheint sichtbar auf dem Dokument.
- Buchungsübergabe: Bei der Übergabe an die Buchhaltung wird netto auf das definierte Erlöskonto gebucht; die USt wird nicht ausgewiesen.
- UStVA-Check: Prüfen Sie die Zuordnung Ihrer Reverse-Charge-Umsätze in den Auswertungen der Sage 100 und im Reporting vor der Abgabe. 📊
Pro-Tipps 💡
- Prüfregeln: Validieren Sie im Auftrag oder bei Faktura, ob die USt-IdNr. und der Unternehmerstatus des Kunden dokumentiert sind.
- Texte vereinheitlichen: Nutzen Sie zentrale Textbausteine, damit der Hinweis auf allen Sprach- und Layoutvarianten identisch ist.
- Auswertungen: Legen Sie Favoritenberichte an, die Reverse-Charge-Umsätze schnell sichtbar machen.
- Berechtigungen: Beschränken Sie das Ändern der Besteuerungsart auf berechtigte Rollen.
FAQ zu Reverse Charge in Sage 100
Gilt Reverse Charge für alle Leistungen?
Nein. Ob es greift, hängt vom konkreten Leistungstatbestand ab. Bitte stimmen Sie sich dazu mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wie lautet der genaue Hinweistext auf der Rechnung?
Formulieren Sie einen eindeutigen Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Die exakte Formulierung klären Sie idealerweise mit Ihrer Kanzlei.
Kann ich die Besteuerungsart später im Vorgang ändern?
Aus Gründen der Datenkonsistenz sollte die Auswahl im ersten Beleg eines Vorgangs erfolgen. Nachgelagerte Änderungen sollten vermieden und dokumentiert werden.
Welche Module sind betroffen?
Warenwirtschaft für Beleg- und Positionssteuerung, Rechnungswesen für Kontierung, USt-Reporting und Übergaben.
Fazit: Mit einer klaren Besteuerungsart, sauber verknüpften Steuercodes und passenden Erlöskonten bildet Sage 100 Reverse-Charge-Umsätze im Verkauf zuverlässig ab – von der Belegerstellung bis zum Reporting. Arbeiten Sie eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen und testen Sie die Abläufe, bevor Sie live gehen. 🤝
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine steuerliche Beratung dar.
Jetzt beraten lassen zum Thema Reverse Charge in Sage 100 – wir prüfen Ihre Stammdaten, Prozesse und Reports.
Klicken Sie auf Erstgespräch oder das „Schnelle Anfrage“ Formular.